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Büchergeld gekippt!


Durch eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erreichte die ÖDP, dass der bayerische Landtag regelmäßig überprüfen muss, ob die Höhe des von der CSU eingeführten familienfeindlichen Büchergeldes gerechtfertigt ist. Daraufhin zog es die CSU vor, das Büchergeld gleich ganz zu streichen, um einer alljährlichen Diskussion über die unsinnige Gebühr aus dem Weg zu gehen – ein großer ÖDP-Erfolg für alle Schülereltern.

Der bayerische Landtag hatte 2005 beschlossen, dass ein so genanntes "Büchergeld" erhoben wird. Dieser gesetzliche "Beitrag" der Eltern zu den Lernmittelkosten von 20.- bzw. 40.- Euro stellt eine erhebliche weitere Belastung der Familien dar. Das Landeamt für Statistik bestätigte ÖDP-Erhebungen an vielen Schulen, wonach in der Vergangenheit pro Kind und Jahr niemals und nirgends derart hohe Beträge für neue Schulbücher ausgegeben wurden. Dennoch dürfen nach dem Willen der CSU-Landtagsmehrheit die Schulen das Büchergeld nicht für andere Lernmittel (Atlanten, Formelsammlungen, Werkhefte im Fremdsprachenunterricht, Kopier- und Papierbedarf) verwenden. Diese sollten auch weiterhin zusätzlich zum neuen Büchergeld von den Eltern bezahlt werden.