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SUMMARY:Dialog KV Region KÃ¶ln - Verband d. Feuerwehren in NRW e.V.
DESCRIPTION:Schon im Jahr 2011 hatte der Gesetzgeber auf diese Situation re
 agiert und inÂ Â§ 115 Absatz 3 Satz 1 StrafgesetzbuchÂ (StGB) festgelegt, 
 dass derjenige, der bei UnglÃ¼cksfÃ¤llen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfele
 istende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, e
 ines Ã¤rztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durc
 h Drohung mit Gewalt behindert, bestraft werden kann.\n\nTrotzdem berichte
 n EinsatzkrÃ¤fte des Rettungsdienstes immer hÃ¤ufiger von Behinderungen un
 d zum Teil von gewalttÃ¤tigen Ãœbergriffen im Einsatz. Beschimpfungen, Dro
 hungen oder gar kÃ¶rperliche Ãœbergriffe durch Patientinnen und Patienten 
 und ihre AngehÃ¶rigen und Schaulustige gehÃ¶ren fÃ¼r viele Rettende, egal 
 ob ehrenamtlich oder vollberuflich, zum Arbeitsalltag. Solche VorfÃ¤lle we
 rden hÃ¤ufig bagatellisiert und in ihren Auswirkungen unterschÃ¤tzt, obwoh
 l sie fÃ¼r die Betroffenen oft gravierende psychische und kÃ¶rperliche Fol
 gen haben kÃ¶nnen.\n\nSchlagen, wegschubsen oder anspucken â€“ das sind hÃ
 ¤ufige aggressive Ãœbergriffe gegen RettungskrÃ¤fte. Zu diesem Ergebnis ko
 mmt die StudieÂ â€žGewalt gegen RettungskrÃ¤fte im Einsatzâ€œ, die am Lehr
 stuhl fÃ¼r Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-
 UniversitÃ¤t Bochum in Kooperation mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  (UK NRW) 2011 durchgefÃ¼hrt wurde. Zu einem Ã¤hnlichen Ergebnis kam auch 
 die aktuelle Studie â€žGewalt gegen EinsatzkrÃ¤fte der Feuerwehren und Ret
 tungsdienste in Nordrhein-Westfalenâ€œ 2017.  Wir sehen es als unsere Aufg
 abe, diesem entgegen zu wirken und suchen das GesprÃ¤ch mit den Betroffene
 n, um in unserem politischen Handeln desen Entwicklungen ebenfalls entgege
 n wirken zu kÃ¶nnen. Wer miteinander spricht, kann miteinander bewegen.  U
 nser Kreisvorsitzender Jens A. Geibel fÃ¼hrt dieses GesprÃ¤ch und wird bei
  unserem nÃ¤chsten Treffen/Stammtisch informieren.
DTSTAMP:20230911T135254Z
DTSTART:20230913T133000Z
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