Frei von Konzernspenden
Parteispenden von Konzernen und Verbänden müssen verboten werden.
Große Konzerne und Verbände überweisen jedes Jahr hohe Beträge als Spenden an CDU, CSU, SPD, FDP und an die Grünen. Die genauen Summen sind im Internet unter www.gekaufte-politik.de einzusehen. Wir halten dies für eine Form von legaler Bestechung und haben uns selbst verpflichtet, solche Spenden nicht anzunehmen. Wir fordern die klare Regel im Parteiengesetz: Spenden von juristischen Personen an Parteien müssen verboten werden. Die ÖDP nimmt als einzige Partei keine Spenden von Konzernen und Verbänden an. Sie ist deshalb absolut unabhängig.
Für mehr Demokratie
Politikverdrossenheit, Wahlmüdigkeit, Desinteresse – dies sind nur einige Symptome für den aktuellen Zustand unserer Demokratie. Doch eine Gesellschaft lebt von dem Engagement und der aktiven Mitwirkung aller. Die demokratische Verantwortung jeder und jedes Einzelnen bildet das Fundament der Demokratie.
Deshalb macht sich die ÖDP stark für drei Säulen der Demokratie:
- Repräsentative Demokratie (Parlament u.a.)
- Direkte Demokratie (Volksinitiativen etc.)
- Partizipative Demokratie (Permanente Bürgerbeteiligung an demokratischen
Prozessen wie z.B. bei städtischen Budgets)
Wechselverbot für Politiker
Der unmittelbare Wechsel von Politikern und Beamten in die Wirtschaft muss gesetzlich verboten werden
Nicht nur Ex-Kanzler Schröder und Ex-Bundesminister Müller, auch der ehemalige Bayerische Wirtschafts- und Verkehrsminister Wiesheu sowie der Ex-Umweltminister Werner Schnappauf haben schlechte Beispiele gegeben: Erst am Kabinettstisch, dann ohne Übergang an den Schalthebeln der wirtschaftlichen Macht! Eklatant der Fall Bruno Thomauske, der zunächst im Bundesamt für Strahlenschutz die Zwischenlager an den Atomkraftwerken genehmigte und dann zum Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall wechselte. Erst nach einer mindestens 2-jährigen Übergangsfrist sollten ehemalige Berufspolitiker bezahlte Funktionen in Unternehmen annehmen dürfen.
Gerechteres kommunales Wahlrecht
Kumulieren und Panaschieren für eine bessere Wahl
Das aktuelle Einstimmenwahlrecht bei den Kommunalwahlen in NRW ist veraltet und bietet kaum Möglichkeiten die persönlichen Vorlieben und politischen Vorstellungen. Daher ist dieses Wahlrecht auch in fast allen anderen Bundesländern modernisiert worden.
Auch in NRW muss ein kommunales Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren, also ein Wahlrecht, bei dem man auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen kann und zudem mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben kann, eingeführt werden.
Die ÖDP-NRW unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Vorschläge für ein neues Wahlrecht von Mehr Demokratie e.V. (
www.nrw.mehr-demokratie.de).
Aufsichtsräte für Politiker tabu
Politiker, egal, ob auf kommunaler oder höherer Ebene dürfen nicht einem Aufsichtsrat einer nichtöffentlichen Firma angehören, da ansonsten Verstrickungen zwischen persönlicher und politischer Arbeit nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Nebeneinkünfte veröffentlichen
Veröffentlichung aller „Nebeneinkünfte“ der Landtagsabgeordneten, Staatssekretäre und Minister
Der Bürger hat ein Recht, die Unabhängigkeit der Politikerinnen und Politiker zu überprüfen. Dazu muss er sich ohne großen Aufwand darüber informieren können, welche Nebeneinkünfte ein Politiker bezieht und welche Leistungen er für wen erbringt.
Wahlalter auf 16 Jahre senken
Von den Befugnissen und Aufgaben der Bundesländer ist die Bildungshoheit die Entscheidenste. Insofern ist es unverständlich, Jugendlichen ab 16 das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu gestatten, es Ihnen aber wenn es sie am meisten betrifft, nämlich im Schul- und Hochschulbereich, nicht anzuerkennen.
Wirksame Bekämpfung der Korruption
Korruption
zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat und gefährdet, wie das Beispiel Siemens
zeigt, in erheblichem Umfang Arbeitsplätze. Polizei und Staatsanwaltschaft ist
in Zusammenarbeit mit anderen Behörden der Einblick in die Finanzaktionen der
Tätergruppen und der Zugriff auf illegale Gewinne zu erleichtern. Dazu gehört
die verfassungskonforme Neufassung der Vermögensstrafe ebenso wie der
Ausschluss bestechender Unternehmen von öffentlichen Aufträgen (Korruptionsregister).
Kein Freikaufen von Straftaten
„Die Kleinen hängt man, die Großen können sich freikaufen...“ Bundesratsinitiative zur Änderung des §153a StPO
Mit nur 2 Monatsgehältern (3,2 Millionen €) hat sich der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am 29.11.2006 in einem Strafverfahren freigekauft – ganz legal. Paragraph 153a StPO ermöglicht die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage. Diese Regelung von 1975, zur Entlastung der Justiz bei Massendelikten von geringer Schuld gedacht, wurde 1993 massiv ausgeweitet und dient heute in großem Umfang der Haftverschonung bei Wirtschaftskriminalität oder prominenten Angeklagten.
Die ÖDP tritt dafür ein, die Regelung von 1975 auf den ursprünglichen Zweck zurückzuführen, um dem Rechtsstaat und dem Rechtsempfinden der Bürger gerecht zu werden.
Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Die ÖDP lehnt jede Privatisierung hoheitlicher Aufgaben von Behörden, Gerichten und Sicherheitsorganen des Staates ab, weil sich Demokratie und Rechtsstaat nur schützen lassen, wenn staatliche Macht und privatwirtschaftliche Profitinteressen sauber voneinander getrennt bleiben."
Demonstartionsrecht stärken
Die mediale Überwachung bei polizeilichen Großeinsätzen wurde in den vergangenen Jahren, auch auf Grund brutaler Übergriffe zu Recht verstärkt. Jedoch muss auch Zivilisten ein Recht gegeben werden polizeiliche Übergriffe anzuzeigen. Daher müssen alle Polizeikräfte bei Großeinsätzen (wie Demonstrationen, Sportereignissen,…) eine Dienst bzw. Einsatznummer tragen und ansonsten auf Anfrage ihre Dienstnummer bzw. eine Identifizierungsnummer bekannt geben.
Urheberrecht
Förderung von OpenAccess unter angemessener Berücksichtigung der
Interessen von Wissenschaftlern. Stärkung der Urheber/innen gegenüber
den Verwertungsgesellschaften. Die Fristen des Urheberrechts sind zu
verkürzen.
Keine Vorratsdatenspeicherung
Keine verdachtsunabhängigen Speicherungen von persönlichen Daten.
Datenschutzbeauftragte stärken
Die Datenschutzbeauftragten sind besser auszustatten und in ihren Rechten zu stärken. Einführung eines leistungsfähigen Wettbewerbsrechts, in dem der Schutz vor täuschender, unsachlich beeinflussender, verschleiernder, diskriminierender und belästigender Werbung festgeschrieben ist.
Keine Netzsperren
Höhere Mittel und mehr Personal in den zuständigen Behörden für die direkte Bekämpfung von Kinderpornographie statt einer Investition in unwirksame virtuelle Stopp-Schilder. Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie und anderen rechtswidrigen Web-Inhalten. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung von Internetinhalten ist grundsätzlich abzulehnen, da diese willkürlich auf andere Bereiche ausgeweitet und als Zensurfunktion missbraucht werden kann.